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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (IV) ist eine obligatorische Sozialversicherung zur Wiedereingliederung von Personen, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig geworden sind. Wenn dies nicht möglich ist, hilft die IV den Betroffenen, ihren Lebensunterhalt durch Renten zu decken.

 

Definition von Behinderung
Als erwerbsunfähig gilt eine Person, die aufgrund einer dauerhaften oder dauerhaften Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Gesundheit, einer angeborenen Störung, einer Krankheit oder eines Unfalls ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise nicht mehr bestreiten kann. Sie gilt auch dann als behindert, wenn sie aus den gleichen Gründen ihre gewöhnliche Arbeit (z. B. Haushaltsführung) nicht ausüben kann.

Wer ist bei der AI versichert?
Bei der IV sind alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz obligatorisch versichert. Schweizer Bürger und Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten können sich unter bestimmten Voraussetzungen versichern, sofern sie ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, der EU und der EFTA haben.

Informationen zum optionalen Abonnement des AVS/AI

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